Archive sind das Gedächtnis der Städte und Gemeinden. In den oft endlosen Regalreihen, in Schränken, Containern, Mappen und Kartons lagern Urkunden Manuskripte, Akten, Karten, Bilder, Nachlässe und vieles mehr, das Zeugnis von der Vergangenheit gibt. Die Archive ermöglichen so den Rückgriff auf Vergangenes und sichern das Gegenwärtige für die Zukunft. Archive bieten Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Behörden und Ämter. Ob Urkunden oder Protokolle, ob Grundbücher oder Personenstandsunterlagen: Ständig werden Informationen aus den archivierten Unterlagen benötigt und nachgefragt.Das Archivgut sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit. Die Archive können dem interessierten Bürger durch die Bereitstellung wichtiger Daten wertvolle Hilfe leisten.
Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Pflichtaufgabe der Kommunen, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Sie haben die für den laufenden Dienstbetrieb entbehrlichen, jedoch archivwürdigen Unterlagen zu archivieren. Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.
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